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AGB

Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen

für den Bezug von TV-, Rundfunk-, Telekommunikationssignalen sowie Kabel-Internet und Kabel-Telefondienst

(Stand 01.06.2023)

1. Teil: Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Anschließungsverträge, die die Girrbach – HiFi, Video, TV, Service GmbH, Striesener Str. 31/33, 01307 Dresden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 212, (im Folgenden „Girrbach“ genannt) als Versorger mit ihren Kunden schließt und die den Anschluss sowie die Versorgung mit TV-, Rundfunk-, Telekommunikationssignalen und / oder Kabel-Internet und Kabel-Telefondienst zum Gegenstand haben.
  2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben Vorrang vor den vorliegenden Geschäftsbedingungen, sofern diese in Textform erfolgen.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Angebote der Girrbach sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Das Ausfüllen des Vertragsformulars durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB.
  3. Der Vertrag kommt im Regelfall mit Zugang des Bestätigungsschreibens der Girrbach, spätestens mit der Bereitstellung des beauftragten Produkts, zustande.
  4. Grundlage des Vertrages ist das Bestätigungsschreiben, das Anschlussvertragsformular, die vorliegenden Geschäftsbedingungen und die Preisliste in der aktuellen Fassung.
  5. Girrbach behält sich vor, im Einzelfall den Abschluss des Vertrages von der Vorlage einer Gestattungserklärung des dinglich Berechtigten über die Nutzung des Grundstücks bzw. der Wohnung abhängig zu machen oder bei Zweifeln am Vorliegen einer solchen Gestattung während der Laufzeit des Vertrages eine solche Erklärung verlangen.

 

§ 3 Leistungsumfang

  1. Girrbach überlässt dem Kunden im Rahmen der technischen, rechtlichen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb ihres Versorgungsgebietes über einen einzurichtenden Zugang das beauftragte Produkt.
  2. Erbringt Girrbach bestimmte Leistungen über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus unentgeltlich, so hat der Kunde darauf keinen Anspruch. Girrbach kann diese Leistungen jederzeit und ohne Vorankündigung einstellen. Ansprüche des Kunden ergeben sich daraus nicht.
  3. Wünscht der Kunde während der Vertragslaufzeit den Wechsel des von ihm bei Vertragsschluss gewählten Tarifs, hat er dies Girrbach in Textform anzutragen. Die Vertragsänderung kommt mit Zugang eines Bestätigungsschreibens der Girrbach zustande und gilt ab dem Folgemonat, sofern nicht anders vereinbart wird. Der Kunde hat die Kosten des Tarifwechsels gemäß der Preisliste zu tragen.
  4. Der Kunde kann jederzeit von Girrbach unentgeltlich verlangen, dass er in ein öffentliches, nicht notwendigerweise anbietereigenes Teilnehmerverzeichnis mit seiner Rufnummer, seinem Namen und seiner Anschrift aufgenommen wird. Der Kunde kann jederzeit den Umfang der Eintragung erweitern oder beschränken oder der Veröffentlichung in Zukunft widersprechen.

 

§ 4 Einrichtung des Zugangs

  1. Die Leistungserbringung setzt einen Hausanschluss, einen Anschluss an das Breitbandkabelnetz der Girrbach und ein Hausverteilernetz voraus. Fehlt es an einer der vorgenannten Voraussetzungen oder entfällt eine während der Vertragslaufzeit aus einem Grund, den die Girrbach nicht zu vertreten hat, kann Girrbach den Vertrag außerordentlich kündigen.
  2. Girrbach richtet den Anschluss zu den vereinbarten Leistungen in den Räumen des Kunden betriebsfertig ein. Hierfür berechnet Girrbach dem Kunden eine einmalige Anschlussgebühr gemäß der Preisliste. Girrbach erbringt seine Leistungen bis zur ersten Antennenanschlussdose und trägt bis dahin auch die Gewährleistung.
  3. Die von Girrbach für die Bereitstellung des Anschlusses installierte und überlassene Hardware oder Software verbleibt im Eigentum der Girrbach. Eine etwaige Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB). Sie darf keinem Dritten überlassen werden und nur an dem eingerichteten Standort zu dem vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Hardware und Software pfleglich zu behandeln und vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.
  4. Girrbach übernimmt keine Garantie für die technische Kompatibilität der Endgeräte des Kunden mit dem eingerichteten Anschluss.
  5. Die überlassene Hardware und die Software hat der Kunde spätestens zwei Wochen nach der Beendigung des Vertrages unaufgefordert auf eigene Kosten und eigene Gefahr an Girrbach zurückzugeben. Gibt der Kunde die überlassende Hardware und Software nicht, nicht vollständig oder in einem beschädigten Zustand zurück, behält sich Girrbach das Recht vor, von dem Kunden Schadensersatz zu verlangen.

§ 5 Entgelte und Zahlungsbedingungen

  1. Die einmaligen und monatlichen Entgelte für die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, aus der Preisliste.
  2. Die Entgelte sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Girrbach ist berechtigt, bei einer Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer die Entgelte entsprechend anzupassen.
  3. Die vereinbarte Zahlweise ergibt sich aus dem Anschlussvertragsformular. Sofern der Kunde per Bankeinzug bezahlt, erteilt er Girrbach ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat. Der Kunde hat während der gesamten Vertragslaufzeit für ausreichende Deckung des angegebenen Kontos  zu sorgen. Das vereinbarte Entgelt wird quartalsweise fällig und als Vierteljahresrate am Monatsende des jeweils ersten Monats im Quartal vom Konto des Kunden abgebucht. Einmalige Gebühren wie die Anschlussgebühr sind bei Vertragsschluss fällig.
  4. Die Rechnungen erhält der Kunde für den jeweiligen Abrechnungsmonat nach seiner Wahl kostenfrei per E-Mail, per Post oder zur Abholung in einer Filiale der Girrbach.
  5. Einwendungen gegen die Rechnung hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung zu erheben. Hat der Kunde nicht innerhalb der vorgenannten Frist Einwendungen erhoben, gilt die Rechnung als genehmigt.
  6. Der Kunde hat alle Kosten zu tragen, Girrbach durch eine Mahnung, ein nicht eingelöstes oder retourniertes Lastschriftmandat oder durch fehlende Kontodeckung entstehen.
  7. Ist der Kunde mit einem Betrag von mindestens 75,00 € in Verzug, kann Girrbach die zu erbringende Leistung auf Kosten des Kunden unter den Voraussetzungen des § 45k Telekommunikationsgesetz (TKG) sperren. Der Kunde bleibt auch bei einer Sperre verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen des Zahlungsverzuges bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat auf eigene Kosten für notwendige Endgeräte (z.B. das Fernsehgerät) sowie Elektrizität und Erdung zu sorgen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Girrbach für die Einrichtung, Störungsbeseitigung oder Instandhaltung nach vorheriger Absprache Zugang zum Grundstück und den Räumen des Kunden zu gewähren.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die von Girrbach bereitgestellten Leistungen ausschließlich zu privaten Zwecken und im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Es ist dem Kunden untersagt, den eingerichteten Anschluss und die Dienste der Girrbach missbräuchlich zu nutzen. Insbesondere hat es der Kunde zu unterlassen, Schadsoftware zu übertragen, die Dienste der Girrbach für Massenkommunikation, wie z.B. Callcenter-Aktionen, zu nutzen oder die empfangenen Signale der Girrbach außerhalb der eigenen Wohnung weiterzuleiten.
  4. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Nutzung der Leistungen der Girrbach ausschließlich Personen zu gestatten, die mit ihm in einem Haushalt leben. Dem Kunden ist es untersagt, die Leistungen der Girrbach Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten aufzutreten. Der Kunde haftet für alle Entgelte und Schäden, die durch die von ihm zu vertretende unbefugte Nutzung durch Dritte entstehen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um seinen Anschluss und die zur Nutzung dieses Anschlusses eingesetzten Endgeräte vor einer unbefugten Drittnutzung zu schützen. Hierzu gehören insbesondere die Verwendung von PINs und Passwörtern, soweit dies technisch möglich ist. Der Kunde ist verpflichtet, diese geheim zu halten und unverzüglich zu ändern, wenn er eine unberechtigte Nutzung eines Dritten vermutet.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, eine Änderung des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung und / oder der E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 Kundenservice

  1. Störungen beseitigt Girrbach im Rahmen ihrer bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten an Werktagen in der Regel binnen 24 Stunden und an Wochenenden sowie Feiertagen in der Regel bis zum Ablauf des darauffolgenden Werktages.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, der Girrbach erkennbare Störungen, Mängel oder Schäden an der Hardware unverzüglich anzuzeigen. Hierfür steht dem Kunden die im Anschlussvertrag aufgeführte Servicenummer zur Verfügung.
  3. Zu Instandhaltungs- oder Änderungsarbeiten am Anschluss oder der Hardware der Girrbach ist der Kunde nicht berechtigt. Diese dürfen ausschließlich von Girrbach ausgeführt werden.
  4. Girrbach wird den Kunden von einer vorübergehenden, nicht unerheblichen Leistungseinstellung oder -beschränkung vorab unterrichten; es sei denn, dass die Unterrichtung nach den Umständen des Einzelfalles vorab nicht möglich ist.
  5. Bei Störungen, die sich über einen Zeitraum von mehr als zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung erstrecken, gelten die gesetzlichen Entschädigungsregelungen laut TKG §58 (3).

§ 8 Haftung

  1. Girrbach haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle daraus resultierenden Schäden unbeschränkt. Auch für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Girrbach unbegrenzt.
  2. Girrbach haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Es gilt darüber hinaus die Haftungsbegrenzung nach § 70 TKG.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für die fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten ausgeschlossen.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach
    69 TKG bleibt unberührt.

§ 9 Vertragsübernahme

  1. Girrbach ist berechtigt, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu übertragen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
  2. Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung der Girrbach auf einen Dritten übertragen. Girrbach erhebt eine einmalige Verwaltungsgebühr bei Vertragsübernahme gemäß der Preisliste.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit des Vertrages 24 Monate.
  2. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat, erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, gekündigt werden.
  3. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages stillschweigend und kann vom Kunden nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
  4. Wechselt der Kunde während der Vertragslaufzeit seinen Wohnsitz an einen Ort, der außerhalb des Versorgungsgebietes der Girrbach liegt, ist der Kunde abweichend der Absätze 1 bis 3 zur Kündigung des Vertrages zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. Zieht der Kunde an einen Ort, der innerhalb des Versorgungsgebietes der Girrbach liegt, wird der Vertrag am neuen Wohnort unverändert fortgesetzt.
  5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  6. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang beim Vertragspartner an.
  7. Die Kündigungserklärung hat in Textform zu erfolgen.

§ 11 Datenschutz

  1. Girrbach handelt nach den gesetzlichen Bestimmungen zu Datenschutz. Nähere datenschutzrechtliche Hinweise ergeben sich aus der allgemeinen Datenschutzerklärung der Girrbach, die mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt wird.

§ 12 Schlichtung

  1. Der Kunde kann zur Beilegung eines Streits mit der Girrbach durch einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren für die in § 68 TKG geregelten Fälle einleiten.
  2. An alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Girrbach nicht teil.

2. Teil: Besondere Geschäftsbedingungen für Fernsehen und Rundfunk

§ 1 Anschluss

  1. Dem Kunden ist bekannt, dass der Bezug von TV, Rundfunk- und Telekommunikationssignalen einen von Girrbach freigeschalteten, rückkanalfähigen Breitbandkabelanschluss in den Räumen des Kunden voraussetzt.
  2. Die mittlere Verfügbarkeit des Kabelanschlusses beträgt 98,5% im Jahresdurchschnitt.

 

§ 2 Programmangebot

  1. Der Kunde erhält von Girrbach das bei Abschluss des Vertrages aktuelle Angebot von Radio- und Fernsehprogrammen.
  2. Girrbach übermittelt Radio- und Fernsehprogramme nur solange und in der Form, insbesondere Ausstrahlungsform, wie ihr dies durch nationale und internationale gesetzlichen Vorgaben, Vereinbarungen oder Entscheidungen Dritter, wie z.B. der Programmveranstalter, möglich ist. Der Kunde muss daher mit Änderungen bei der Programmübertragung aus diesem Grund rechnen. Girrbach wird Änderung bei der Programmübertragung dem Kunden rechtzeitig anzeigen.
  3. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Programm.

 

3. Teil: Besondere Geschäftsbedingungen für Internet

§ 1 Internetzugang

  1. Girrbach stellt dem Kunden Zugang zum Internet ohne zeitliche Zugangsbeschränkung zur Verfügung.
  2. Dem Kunden ist bekannt, dass er für die Nutzung des Internets über mindestens ein internetfähiges Endgerät mit Netzwerkkarte sowie einem Kabelmodem verfügen muss, welches nach Wahl des Kunden von Girrbach zum Kauf oder zur Leihe zur Verfügung gestellt wird.
  3. Der Umfang der maximal übertragenden Datenmenge richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif. Eine Überschreitung der Datenmenge führt zur Berechnung weiterer verbrauchsabhängiger Entgelte, die sich aus der Preisliste ergeben.

 

§ 2 Verantwortlichkeit für Inhalte

  1. Die durch den Internetzugang vermittelten Inhalte werden durch Girrbach nicht überprüft, insbesondere erfolgt keine Prüfung, ob sie schadensstiftende Software enthalten.
  2. Der Kunde trägt die Verantwortung für sämtliche Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder durch die Dienste der Girrbach empfängt, speichert, überträgt oder verbreitet und haftet für die von ihm zu vertretenden Verletzungen von Rechten Dritter.

§ 3 E-Mail-Dienst

  1. Der Kunde erhält von Girrbach unentgeltlich bis zu 3 E-Mail-Adressen mit separatem Account.
  2. Die Speicherkapazität des Accounts beträgt maximal 25 MByte. Wird diese Speicherkapazität überschritten, werden keine eingehenden E-Mails mehr im E-Mail-Account abgelegt. Der Absender der E-Mail wird benachrichtigt, dass der E-Mail-Account keine Speicherkapazität mehr hat.

 

4. Teil: Besondere Geschäftsbedingungen für Telefon

§ 1 Anschluss

  1. Girrbach stellt dem Kunden einen allgemeinen Netzzugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz (Telefonanschluss) zur Verfügung. Gegen eine Gebühr, die sich aus der Preisliste ergibt, können dem Kunden weitere Zugänge (Sonderrufnummern) zur Verfügung gestellt werden.
  2. Girrbach teilt dem Kunden eine neue Teilnehmerrufnummer zu, es sei denn, dass der Kunde eine bereits bestehende Teilnehmerrufnummer des Anschlusses beibehalten möchte.

 

§ 2 Einzelverbindungsnachweis

  1. Girrbach stellt dem Kunden kostenlos einen Einzelverbindungsnachweis in elektronischer Form zur Verfügung.
  2. Die Zielrufnummern werden standardmäßig um die letzten drei Ziffern gekürzt. Auf Wunsch des Kunden weist Girrbach die Zielrufnummern vollständig aus.

 

Telefon

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